Nachschulungen |
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Kursmodelle |
Angeboten werden folgende Kursmodelle:
Für alkoholauffällige Lenker/Innen:
Dieser Kurstyp wird gemäß FSG-NV bei einer Alkoholisierung von 0,6 mg/l (oder mehr) Alkohol in der Atemluft, sowie bei Probeführerscheinbesitzer /Innen bei 0,05 mg/l (oder mehr) Alkohol in der Atemluft behördlich angeordnet.
Im Rahmen dieses Kurses sind die Ursachen, die zur Anordnung der Maßnahme geführt haben, zu erörtern, der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen bewusst zu machen und die Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu behandeln.
Wissenslücken über die Wirkung des Alkohols sollen geschlossen werden und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und stabilisiert werden, um weitere Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss zu vermeiden.( FSG- NV § 2)
Für verkehrsauffällige Lenker/Innen:
Diese Nachschulung wird gemäß FSG-NV überwiegend bei verkehrs-auffälligen ProbeführerscheinbesitzerInnen angeordnet, aber auch bei anderen Verkehrsauffälligen. Bei ProbeführerscheinbesitzerInnen ist eine Fahrprobe zwischen den Kursterminen mit einem Fahrlehrer vorgesehen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens und einer folgenden Nachbesprechung dient. Ziel dieses Kurstyps ist die Herstellung eines normgerechten, sicherheitsbewussten und rücksichtsvollen Fahrverhaltens,
insbesondere durch eine Änderung der Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern, durch Förderung des Risikobewusstseins und durch Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung sowie durch Verbesserung der Gefahrenerkennung ( FSG- NV § 3).