| |
Diese erste persönliche Kontaktaufnahme dient zur Abklärung des Ist-Standes, der Rahmenbedingungen (wie Häufigkeit und Abstand der Sitzungen, die eventuelle Dauer der Psychotherapie, Höhe des Honorars, Zahlungsmodus, Absageregelung etc.) sowie zur Besprechung des möglichen Therapieziels. PsychotherapeutInnen unterliegen ebenso wie ÄrztInnen der gesetzlichen, unbedingten Schweigepflicht. Es ist nicht erforderlich, sich gleich im Erstgespräch festzulegen, ob Sie mit der Psychotherapie beginnen wollen. Eventuell ist eine Bedenkzeit sinnvoll, bevor Sie zu- oder absagen. Psychotherapie ist freiwillig. Daher kann die Entscheidung für eine Psychotherapeutin jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Oft ist eine medikamentöse Unterstützung hilfreich bzw. notwendig. In diesem Fall sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und informieren Sie ihn von Ihrer Absicht oder Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen. Erstgespräche sind in der Regel innerhalb einer Woche organisierbar.
|
|