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Allgemeines "Klinische/r Psychologin/e" |
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Die Ausbildung zum/r klinischen Psychologen/in ist eine Fachausbildung nach Abschluss des Universitätsstudiums der Psychologie mit mindestens einem Jahr Berufspraxis im klinischen Bereich und ist in Österreich gesetzlich genau geregelt. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind im Psychologengesetz ( BGBl. Nr. 360/1990 ST0151 vom 29. Juni 1990 ) geregelt: Klinische PsychologInnen sind zur selbständigen Berufsausübung berechtigt und werden in einer entsprechenden Liste des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen geführt. Psychologische Leistungsdiagnostik (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Konzentration, etc.) ist Klinischen Psychologen vorbehalten, sie sind aber auch für die Beratung und Behandlung diverser psychischer Störungen zuständig. Besonders in Kranken-häusern wird die Zusatzqualifikation "klinische/r Psychologe/in" gefordert.
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