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Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich, die Ausübung der Psychotherapie ist seit 1990 lt. Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 gesetzlich geregelt. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" und "Psychotherapeutin" ist gesetzlich geschützt.
Im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes ist Psychotherapie „ die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich- psychothera-peutischen Methoden in einer Interaktion zwischen Behandeltem und Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“ ( § 1 Abs.1 Psychotherapiegesetz).
Es gibt verschiedene psychotherapeutische Methoden. Eine Beschreibung der in Österreich anerkannten Psychotherapiemethoden finden Sie im Internet (siehe Links: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie). |