Die Verhaltenstherapie (siehe detaillierte Beschreibung) ist eine in Österreich anerkannte Therapierichtung, daher ist es auch möglich, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Honorarstellung erfolgt monatlich bzw. nach Absprache per Überweisung und wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Unterlagen zur Psychotherapie werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gespräch/Sitzung |
Dauer |
Kosten |
Kostenzuschuss Krankenkasse |
Erstgespräch |
50 Minuten |
EUR 70,00 |
EUR 21,80 |
Einzelsitzung |
50 Minuten |
EUR 70,00 |
EUR 21,80 |
Einzelsitzung |
25 Minuten |
EUR 35,00 |
EUR 12,72 |
Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte, telefonische Absage (spätestens 48 Stunden vorher) befreit Sie von dieser Verpflichtung.